Rechtsprechung
OLG Koblenz, 10.07.2013 - 5 U 177/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Vergütung vereinbart: Zusatzarbeiten sind nicht "ohne Auftrag" erbracht!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ra-dp.de (Kurzinformation)
Zusatzvergütung ohne Auftrag?
Verfahrensgang
- OLG Koblenz, 03.05.2013 - 5 U 177/13
- OLG Koblenz, 10.07.2013 - 5 U 177/13
- BGH, 16.12.2015 - VII ZR 195/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.07.2006 - VII ZR 202/04
Zusätzliche Vergütung von Leistungen nach vorzeitiger Beendigung des Vertrages; …
Auszug aus OLG Koblenz, 10.07.2013 - 5 U 177/13
Haben die Parteien die Geltung der VOB/B vereinbart, gehören hierzu auch die Allgemeinen Technischen Bestimmungen für Bauleistungen der VOB/C sowie das konkrete Leistungsverzeichnis (Abgrenzung zu BGH, IBR 2006, 605).Haben die Parteien die Geltung der VOB/B vereinbart, gehören hierzu auch die Allgemeinen Technischen Bestimmungen für Bauleistungen der VOB/C sowie das konkrete Leistungsverzeichnis (Abgrenzung zu BGH, IBR 2006, 605).
Haben die Parteien die Geltung der VOB/B vereinbart, gehören hierzu auch die Allgemeinen Technischen Bestimmungen für Bauleistungen, VOB/C (vgl. BGHZ 168, 368 - 380 mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des BGH).
Nach Auffassung des Senats ist der demgegenüber von der Berufung erörterte Sachverhalt der Entscheidung VII ZR 202/04 des BGH mit der vorliegenden Fallkonstellation nicht vergleichbar.
- BGH, 22.12.2011 - VII ZR 67/11
Öffentliche Ausschreibung: Erfordernis eines Hinweises auf die Kontaminierung des …
Auszug aus OLG Koblenz, 10.07.2013 - 5 U 177/13
Hiernach hat es die Klage unter Hinweis auf die Entscheidung VII ZR 67/11 des BGH mit der Begründung abgewiesen, die begehrte Zusatzvergütung stehe der Klägerin nicht zu, da die Voraussetzungen des § 2 Nr. 8 VOB/B 2002 nicht erfüllt seien. - OLG Schleswig, 31.10.2006 - 3 U 28/05
Erkennbar lückenhaftes Leistungsverzeichnis: Zusätzliche Vergütung?
Auszug aus OLG Koblenz, 10.07.2013 - 5 U 177/13
Davon keinen Gebrauch und die so gewonnenen Erkenntnisse nicht zur Grundlage der Kalkulation gemacht zu haben, kann die Rechtsmittelführerin nicht mit Erfolg dem Beklagten anlasten (vgl. zum Ganzen auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht in BauR 2007, 1879-1887 m.w.N.).